Einlassvorbehalt
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Unter 16
Sorry, Einlass ist erst ab 16 Jahren (auch nicht mit Muttizettel).
Ab 16
Jugendliche mit einem Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen (ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten) nur bis 24 Uhr bleiben. Das Konzert Endet um 23:55 Uhr.
Ausnahmen (nach 24:00 Uhr) sind nur mit einer „Erziehungsbeauftragung“ möglich. Hier wird aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) Erziehungsaufgaben übertragen. Wie akzeptieren nicht irgendeinen Muttizettel oder Partyzettel sondern nur das „Formular Erziehungsbeauftragung“ von Stadt und Landkreis Rosenheim.
Download:
https://www.landkreis-rosenheim.de/wpfd_file/formular-erziehungsbeauftragung/
Wichtig ist:
Das Formular muss komplett ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben sein.
Eine Ausweiskopie der Personensorgeberechtigten muss beiliegen.
Der Ausweis der erziehungsbeauftragten Person muss vorliegen.
Der Ausweis des/der Minderjährigen muss vorliegen.